Willenserklärung einer Person, Versicherungsschutz über eine bestimmte
Versicherungsgesellschaft zu erlangen. Der Antrag auf eine Versicherung wird vom
Versicherungsnehmer auf einem speziellen Vordruck gestellt, in dem Fragen zu dem zu versichernden Risiko gestellt werden. Mit dem Antrag selbst kommt noch kein
Versicherungsvertrag zustande und es besteht i. d. R. noch kein Versicherungsschutz.
Beim Ausfüllen eines Versicherungsantrages ist Folgendes zu beachten:
- Der Antragsteller ist für alle im Antrag gemachten Angaben selbst verantwortlich;
- der Antragsteller muss wahrheitsgemäß und vollständig alle ihm bekannten erheblichen Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat;
- falsche und unvollständige Angaben seitens des Antragstellers führen im Versicherungsfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers, sofern die Verletzung der Anzeigenpflicht grob fahrlässig erfolgt ist;
- mündliche Zusagen und Verabredungen des Versicherungsvertreters bezüglich der Versicherungsleistung - wie z. B. zum Versicherungsumfang - sind rechtlich unwirksam und haben für die Gesellschaft keinerlei rechtliche Bedeutung.
Der Antrag wird dem Versicherungsnehmer entweder im Rahmen des
Antrags- oder des
Invitatiomodells überreicht.