Antragsteller ist diejenige Person, die einen Antrag auf Abschluss eines
Versicherungsvertrages stellt. Antragsteller kann jede natürliche und jede juristische Person - wie z. B. eine Firma oder ein Verein - sein. Der Antragsteller wird als Versicherungsnehmer Vertragspartner der
Versicherungsgesellschaft. Alle Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer stehen ihm zu.