Durch Krankheit oder Unfall ausgelöste dauerhafte Unfähigkeit der versicherten Person, seinen eigenen oder einen vergleichbaren Beruf auszuüben, da die Erwerbsfähigkeit auf weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken ist.
Eine ärztlich attestierte Berufsunfähigkeit löst Leistungsansprüche in einer bestehenden
Berufsunfähigkeitsversicherung oder
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aus.