Zusatzversicherung zu
Lebens- und
Rentenversicherungen zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ist folglich kein selbstständiger Versicherungsvertrag. Bei der BUZ werden im
Versicherungsfall ("Berufsunfähigkeit") zwei Leistungsarten unterschieden:
Beitragsbefreiung zur Hauptversicherung für die weitere Versicherungsdauer bis zu deren Fälligkeit;
Zahlung einer BU-Rente, die entweder als Prozentteil der
Versicherungssumme der Hauptversicherung oder als fester Betrag vereinbart wird.
Je nach Anbieter gibt es weitere Regelungen nach dem Grad der Berufsunfähigkeit. Auch eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 1 gilt als Berufsunfähigkeit, wenn hierdurch die Berufsausübung ganz oder teilweise eingeschränkt wird.