Versicherungszweig, der die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit absichert. Hierbei gibt es die rechtlich selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) als zusätzliche Leistung einer anderen Hauptversicherung (i. d. R. eine
Kapitallebensversicherung). Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV).
Eine Berufsunfähigkeit wird durch Begriffe wie Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall bestimmt, die es dem Versicherten dauerhaft unmöglich machen, seinem ausgeübten oder einem vergleichbaren Beruf nachzugehen. Tritt der
Versicherungsfall ("Berufsunfähigkeit") ein, muss der
Versicherungsnehmer der Gesellschaft beweisen, dass er seinen bisher ausgeübten Beruf nicht mehr verrichten kann. Das gilt auch für vergleichbare Tätigkeiten, die seiner Ausbildung und seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Nach diesem Nachweis muss die
Versicherungsgesellschaft entweder die Berufsunfähigkeit anerkennen oder dem Versicherungsnehmer Tätigkeiten aufzeigen, die für ihn in Frage kommen, sodass eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegt (Verweisung).