Alter, in dem der
Versicherungsnehmer den
Versicherungsvertrag begründet („in den Vertrag eintritt“). Das Eintrittsalter spielt in der Lebensversicherung eine sehr wichtige Rolle, da von diesem die Sterbewahrscheinlichkeit gemäß der
Sterbetafel und damit auch der versicherungsmathematisch ermittelte Beitrag („
Prämie“) abhängen.
Es gibt verschiedene Methoden für die Ermittlung des Eintrittsalters. Die gängigste Berechnungsart verwendet das Alter, das an dem Geburtstag erreicht ist oder wird, der dem Beginn der Versicherung am nächsten liegt. Nach dieser Methode erhöht sich das Eintrittsalter sechs Monate nach einem Geburtstag um ein rechnerisches Jahr.
Beispiel:Geburtsdatum 24.07.1979
Beginn 01.08.2013 = Eintrittsalter 33
Beginn 01.02.2014 = Eintrittsalter 34
Beginn 01.08.2014 = Eintrittsalter 35
Bei einer anderen Berechnungsmethode wird vom Jahr des Beginns der Versicherung das Geburtsjahr des Versicherten abgezogen.
Beispiel:
Beginn |
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01.08.2014 |
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2014 |
Geburtsdatum |
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24.07.1980 |
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- 1980 |
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Eintrittsalter |
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= 34 |
Diese Methode wird vor allem bei Gruppenverträgen verwendet. Daneben gibt es auch Anbieter, die das tatsächliche Lebensalter verwenden.