Als reine Sachversicherung sind in der
Fahrzeugversicherung die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust des versicherten Kraftfahrzeugs versichert. Je nach Teil- oder Vollkasko ist der Leistungsumfang verschieden. Die Leistungen der Gesellschaft erfolgen i. d. R. als Geldleistung für Reparaturen und Kfz-Ersatz, aber auch für beispielsweise Gutachter- und Abschleppkosten.
Die
Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden am eigenen Kfz infolge von
- Brand und Explosion;
- Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung);
- Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung);
- Wildschaden (Zusammenprall mit Haarwild im Sinne von § 2 BJagdG);
- Glasbruch;
- Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.
Schäden infolge von Marderbissen können i. d. R. gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden. Einige Gesellschaften bieten dies auch innerhalb ihrer Tarifbestimmungen an.
Die
Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus bei
- selbst verschuldetem Unfall;
- mut- und böswilliger Beschädigung (Vandalismus) durch Dritte;
- Reifendefekten (diese werden nur ersetzt, wenn durch das Schadenereignis gleichzeitig auch andere ersatzpflichtige Schäden am Kfz entstanden sind).
Reine Zubehörteile sind nur dann mitversichert, wenn sie in der zu den AKB gehörenden Teileliste enthalten sind. Diebstähle von Hausrat- und Wertgegenständen aus versicherten Kfz sind dagegen durch die Fahrzeugversicherung nicht versichert. Hierfür leistet die
Hausrat- oder die
Reisegepäckversicherung. Bei einem Totalschadenfall (Verlust oder Zerstörung des Fahrzeuges) ersetzt die
Versicherungsgesellschaft den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Kfz und/oder seiner Teile am Tag des Schadens, bei einem Teilschadenfall die Kosten für die erforderliche Wiederherstellung (Reparatur).