Franchise

Anderer Begriff für Selbstbehalt. Vereinbarung über die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft, nach der diese erst beim Überschreiten einer bestimmten Schadenhöhe leistungspflichtig wird. Dabei gibt es zwei Arten:

  • Bei der Abzugsfranchise trägt der Versicherungsnehmer an jedem von der Versicherungsgesellschaft gedeckten Schaden einen prozentualen oder im Versicherungsvertrag vereinbarten Anteil selbst.
  • Bei der Integralfranchise trägt der Versicherungsnehmer Schäden bis zu einer vereinbarten Höhe selbst. Erst darüber hinaus gehende Schäden ersetzt die Versicherungsgesellschaft, dann jedoch in voller Höhe.

Selbstbehalte bedeuten eine Teilübernahme der versicherten Gefahr durch den Versicherungsnehmer und bewirken deshalb stets Beitragsnachlässe. Ob ein Selbstbehalt sinnvoll ist, hängt stark von der konkreten Situation und der Höhe der möglichen Beitragsersparnis ab. So sind z. B. Selbstbehalte in der Haftpflichtversicherung aufgrund der relativ niedrigen Beiträge eher zu verneinen, in der Kfz-Kasko dagegen üblich.

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