In der Privathaftpflichtversicherung sind alle Personen- und Sachschäden sowie i. d. R.
Vermögenschäden versichert. Das betrifft Schäden aus Gefahren als
- Privatperson wie z. B. als Fahrradfahrer, Fußgänger, Skifahrer usw.;
- als Urlauber oder Privatperson im Ausland;
- als Haushalt- und Familienvorstand wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder;
- als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses wegen der Verkehrssicherungspflicht;
- als Amateursportler (ausgenommen sind diverse Wettkämpfe);
- als Dienstherr von Hausangestellten;
- als Tierhalter zahmer Tiere (ausgenommen: Hunde, Pferde, Rinder usw.);
- Betreiber von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz oder Arbeitsmaschinen.
Zusätzlich können Schäden aus
- der Haltung von Hunden oder Pferden;
- dem Gebrauch von Surfbrettern und Wassersportfahrzeugen;
- dem Betrieb von Heizöltanks;
- dem Besitz von vermieteten Eigentumswohnungen und -häusern
versichert werden (siehe auch die Leistungsformen neben der Privathaftpflicht).
Mitversichert sind Ehegatten und Lebenspartner sowie alle unverheirateten, minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder des Studiums mitversichert, sofern sie im Haushalt des
Versicherungsnehmers leben.