Die Hagelversicherung sichert Bodenerzeugnisse gegen Schäden durch Hagelschlag ab. In der Praxis ist die Hagelversicherung oftmals Teil der verbundenen
Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Rechtsgrundlage sind die Hagelversicherungsbedingungen (AHagB 94).
Über deren allgemeine Vorschriften hinaus gibt es Sonderbestimmungen, insbesondere über die Anzeigepflicht innerhalb von vier Tagen, die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit nach Eintritt des
Versicherungsfalles zum Ende der Versicherungsperiode sowie über die Fortdauer der Haftung des Versicherungsunternehmens innerhalb der gleichen
Versicherungsperiode für einen zweiten Schaden.