Krankenhaustagegeld

Leistungsart der privaten Kranken- und Unfallversicherung, die bei einem stationären Aufenthalt der versicherten Person gewährt wird. Krankenhaustagegeld wird in der vereinbarten Höhe für jeden vollstationär verbrachten Kalendertag geleistet, längstens aber für die Dauer von zwei Jahren. Einige Gesellschaften bieten eine erhöhte Leistung für im Krankenhaus untergebrachte Betreuer an. Es entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten. Krankenhaustagegeld ist in der privaten Kranken- und Unfallversicherung versicherbar.

Das Krankenhaustagegeld wird bei Vorlage einer Bescheinigung - aus der der Name der versicherten Person, die Diagnose sowie der Behandlungszeitraum hervorgehen - durch die Gesellschaft ausbezahlt. Der Nachweis entstandener Kosten ist somit nicht notwendig.

An die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes kann sich die Zahlung eines Genesungsgeldes für längstens 100 Tage anschließen.

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