Krankentagegeld

Leistungsart der privaten Kranken- und Unfallversicherung. Krankentagegeld wird gezahlt, wenn infolge Unfalls oder Krankheit eine vorübergehende oder dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eintritt. Es wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens aber für 12 Monate gezahlt und soll den Verdienstausfall während des ersten Jahres ausgleichen.

Besondere Bedeutung hat das Krankentagegeld für Selbstständige, die während der Zeit einer Arbeitsunfähigkeit über keinerlei Einkommen verfügen. Aber auch für privat versicherte Arbeitnehmer empfiehlt sich der Abschluss eines Krankentagegeldes, weil zwar zunächst ein tariflicher Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht, der aber meistens auf sechs Wochen begrenzt ist.

Die Höhe des Tagegeldes ist grundsätzlich frei vereinbar und richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung, der sich wiederum aus der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten ergibt.

Tagegeld ist i. d. R. nicht versicherbar bei Personen, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, wie z. B. Schüler, Studenten und Rentner.

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