In der
Hausratversicherung der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
In der
Kraftfahrtversicherung gilt ein Kfz als neuwertig, wenn es über eine Betriebsdauer von max. zwei Monaten und 1.000 km Laufleistung verfügt.
In der
Wohngebäudeversicherung der ortsübliche Neubauwert einer Immobilie einschließlich Architektengebühren sowie sonstigen Konstruktions- und Planungskosten. Ein modifiziertes Verfahren ist der Gleitende Neuwert.