Eigenständiger Versicherungszweig, der Vermögensverluste privater Haushalte aufgrund Beschädigung oder Zerstörung von Wohngebäuden absichert. Daneben dient die Wohngebäudeversicherung auch als Sicherheitsleistung für Realkredite. Da hier mehrere Teilversicherungen zusammengefasst werden, spricht man auch von einer
verbundenen Wohngebäudeversicherung. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB).
Die
Versicherungssumme, die dem
Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls tatsächlich zur Verfügung steht, ergibt sich aus der Multiplikation der Versicherungssumme auf der Basis des Jahres 1914 mit dem im Schadenzeitpunkt gültigen Neuwertfaktor. Der Neuwertfaktor ändert sich von Jahr zu Jahr je nach Entwicklung des Baupreisindexes.
Der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung wird anhand der Versicherungssumme nach dem Wert von 1914 oder dem Neuwert berechnet. Die Versicherungssumme wird mit dem jeweiligen Beitragssatz multipliziert. Ist gleitende Neuwertversicherung vereinbart, so wird der Beitragssatz zusätzlich mit dem gültigen Neuwertfaktor multipliziert. Abschließend werden im Beitragssatz die versicherten Risiken, die Bauartklasse sowie Zuschläge und Rabatte berücksichtigt.
Der Geltungsbereich der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich auf das im
Versicherungsschein angegebene Grundstück.