Pflichten der Versicherungsgesellschaft

Ein Versicherungsvertrag ist ein zweiseitiges Vertragsverhältnis, in dem die Versicherungsgesellschaft folgende, vertraglich zugesicherte Leistungen zu erbringen hat:

  • Ersatz des eingetretenen Schadens ("Leistungspflicht");
  • Ersatz der für die Ermittlung und Feststellung des eingetretenen Schadens entstandenen Kosten;
  • Ersatz der dem Versicherungsnehmer zur Schadenabwendung bzw. zur Schadenminderung entstandenen Kosten;
  • Ersatz von notwendigen Gutachterkosten (wenn vereinbart);
  • Ersatz des Schadens in Geldform.

Wenn die notwendigen Ermittlungen zum Versicherungsfall abgeschlossen sind, tritt die Leistungspflicht der Gesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer ein. Hat der Versicherer einen Monat nach Eingabe der Schadenanzeige nicht auf den Anspruch reagiert, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen, Verzugszinsen und bei der rechtlichen Geltendmachung vor Gericht auch die Prozesskosten von der Versicherungsgesellschaft verlangen.

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