Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der
Versicherungsnehmer wahlweise einen einmaligen Kapitalbetrag oder eine lebenslange Rentenzahlung beziehen.
Dennoch kennt auch die
private Rentenversicherung de facto eine Todesfallleistung, wenn eine Hinterbliebenenvorsorge oder Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Zudem werden beim Tod der versicherten Person die bis dahin gezahlten Beiträge an die bezugsberechtigte Person zurückgezahlt.
Zudem entfallen die bei
Lebensversicherungen üblichen Gesundheitsfragen und ggf. vorgeschriebene Gesundheitsprüfung durch einen Arzt. Eine Rentenversicherung können daher auch Personen abschließen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen ein Lebensversicherungsvertrag abgelehnt werden würde.
Bei der Rentenversicherung kann eine laufende Beitragszahlung vereinbart werden, bei der der Beginn der Rentenzahlung auf einen vereinbarten Zeitpunkt aufgeschoben wird. Daneben ist auch ein Einmalbeitrag möglich, der den Beginn der Rentenzahlung wahlweise sofort erfolgen lässt oder zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Fall verzinst sich der geleistete Einmalbeitrag bis zum Beginn der Rentenzahlungen.
Aufgrund der einfachen Vertragsgestaltung wird die private Rentenversicherung oftmals auch als "Sparplan mit eingebauter Todesfallleistung" bezeichnet. Analog zur fondsgebundenen Lebensversicherung gibt es auch eine fondsgebundene Rentenversicherung.