Schmerzensgeld nach einem Unfall

Leistungsart der privaten Unfallversicherung als Geldleistung bei Verletzungen gemäß der Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes errechnet sich aus der vereinbarten Höhe des Schmerzensgeldes und dem Prozentsatz der jeweiligen Verletzung. Schmerzensgeld wird nicht mit anderen Leistungsarten der privaten Unfallversicherung verrechnet.

Schmerzensgeldtabelle

Art der Verletzung Leistungshöhe (in % des vereinbarten Schmerzensgeldes)
Schädel- oder Beckenbruch 100 %
Schultergelenk-, Ellenbogen-, Hüftgelenk-, Knie- oder Sprunggelenkbruch 80 %
Arm-, Bein-, Halswirbel-, Brustwirbel- oder Lendenwirbelsäulenbruch 60 %
Hand-, Fuß- oder Kiefergelenkbruch 40 %
Nase, Kiefer, Schulterblatt, Brustbeinbruch 30 %
Finger-, Zehen- oder Schlüsselbeinbruch 20 %
Rippenbruch 10 %


Für Risse oder Absprengungen werden i. d. R. 50 % der o. a. Prozentsätze angesetzt, bei mehreren Schädigungen aber maximal 100 %.

Bei Tod der versicherten Person vor Geltendmachung von Schmerzensgeld erlischt der Anspruch. Tritt der Tod aus unfallunabhängigen Gründen ein, bleibt der Anspruch auf Schmerzensgeld dagegen bestehen.

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