Ist die vereinbarte Versicherungssumme höher als der aktuelle
Versicherungswert, liegt eine Überversicherung vor. In der Praxis ergibt sich eine Überversicherung oftmals aufgrund von Abnutzung oder Veralterung der versicherten Sachen. Der
Versicherungsnehmer hat dann das Recht, von der
Versicherungsgesellschaft eine Beitragsminderung entsprechend dem Wertverlust zu verlangen.