Nach Zugang sämtlicher Unterlagen ist die
Versicherungsgesellschaft verpflichtet, bei
Invaliditätsleistungen innerhalb von drei Monaten, bei allen anderen Fällen innerhalb von einem Monat einen Leistungsanspruch abschließend zu prüfen. Fällt die Prüfung positiv aus, muss dann innerhalb von zwei Wochen geleistet werden.
Eine Vorauszahlung der Invaliditätsleistung vor Abschluss eines Heilverfahrens ist nur in Höhe einer ggf. vereinbarten Todesfallsumme möglich.