Besondere Form der
Haftpflichtversicherung, die Schäden am Vermögen eines Dritten wie z. B. durch Falschberatung absichert. Da in der allgemeinen Haftpflichtversicherung generell nur Personen- und Sachschäden und sich hieraus ergebende Folgeschäden (sog. „unechte
Vermögenschäden“) versicherbar sind, müssen sog. „echte Vermögenschäden“ gesondert versichert werden.
Die
Vermögenschadenhaftpflichtversicherung ist zugeschnitten auf bestimmte Berufsgruppen, in denen Beratung oder Begutachtung im Vordergrund steht wie z. B. für Gutachter, Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Bei bestimmten Berufen wie z. B. bei Notaren und Rechtsanwälten ist der Nachweis einer bestehenden Vermögenschadenhaftpflichtversicherung sogar Voraussetzung für die Berufsausübung.