Zusage von Versicherungsschutz für die Zeit zwischen dem Vertragsabschluss bis zur Zusendung des Versicherungsscheins bzw. der Zahlung der Erstprämie.
Die vorläufige Deckungszusage ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag, der von der Versicherungsgesellschaft statt eines endgültigen Vertrages noch abgelehnt werden kann (daher stammt das „vorläufig“).
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