Urkunde, die den bestehenden Versicherungsschutz dokumentiert (auch als
Versicherungspolice bezeichnet). Der Versicherungsschein ist dem
Versicherungsnehmer samt AVB nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt der
Versicherungsvertrag als zustande gekommen.
Aufgrund des Urkundencharakters, gelten die Vorschriften über die Legimitationspapiere, wenn der Versicherungsschein auf den Inhaber ausgestellt wird. Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins vom Inhalt des
Versicherungsantrags ab, verfügt der Versicherungsnehmer über ein gesondertes Widerspruchsrecht.
Geht ein Versicherungsschein verloren, ist die
Versicherungsgesellschaft ersatzpflichtig.