Inhaberaktien sind eine gängige Form von
Aktien, bei denen derjenige die Rechte geltend machen kann, der das Papier vorlegt. Inhaberaktien sind im Gegensatz zu Namensaktien an den Märkten leicht übertragbar. Sie werden meistens in einem
Depot in der
Girosammelverwahrung verwaltet.