Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte sowie andere leitende Mitarbeiter (z.B. auch die Chefsekretärin) von Aktiengesellschaften und Banken erhalten in der Regel frühzeitig Hinweise auf unmittelbar bevorstehende Ereignisse, die den Kurs einer
Aktie stark beeinflussen können. Mit diesem Wissensvorsprung gegenüber den anderen Marktteilnehmern (Insiderwissen) können die Betreffenden an der
Börse hohe Gewinne erzielen. Aus diesem Grunde ist Insidern der
Handel für eigene oder fremde Rechnung mit Insiderpapieren verboten. Insider-Tatsachen dürfen Dritten nicht unbefugt mitgeteilt werden.