Die Besitzer von
Vorzugsaktien haben gegenüber den Besitzern der
Stammaktien bestimmte Sonderrechte oder Vorteile. In Deutschland bezieht sich der Vorzug meist auf die
Dividendenhöhe. Doch wie im wirklichen Leben gibt es auch auf dem Aktienmarkt fast keinen Vorteil ohne Nachteil: So haben Inhaber von Vorzugsaktien regelmäßig z.B. kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung der
Aktiengesellschaft.
Übrigens dürfen maximal 50 % des Grundkapitals einer Gesellschaft aus Vorzugsaktien kommen. Vorzugsaktien können
Inhaberaktien oder
Namensaktien sein.