Weichen Angaben im
Versicherungsantrag von Angaben im
Versicherungsschein - wie z. B. Angaben über die
Versicherungsprämie oder die
Versicherungsdauer - ab, kommt der
Versicherungsvertrag nicht zustande.
In diesem Fall ist der Versicherungsschein mit seinen deutlich markierten Abweichungen grundsätzlich ein Angebot. Erst wenn der Antragsteller nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht, wird die im Versicherungsschein gemachte Vertragsänderung rechtskräftig. Wurde dagegen auf die Änderungen nicht deutlich hingewiesen, ist die im Versicherungsschein gemachte Abweichung unverbindlich und der Inhalt des Versicherungsantrages erlangt Rechtsgültigkeit.