Erreichen eines vertraglich vereinbarten Alters oder Datums durch die versicherte Person einer
Lebensversicherung, das einen Anspruch auf die Erlebensfallleistung begründet.
Die Erlebensfallleistung ist die im Lebensversicherungsvertrag vereinbarte
Versicherungssumme zzgl. der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse. Die in der Praxis oftmals auch als "
Ablaufleistung" bezeichnete Erlebensfallleistung gibt es streng genommen nur in der
Kapitallebens- und
privaten Rentenversicherung.
Folgende Kriterien sollten die Höhe der Erlebensfallleistung bestimmen:
- Altersversorgung: Welche Versorgungslücke besteht zwischen dem Bedarf im Alter und den erworbenen und betrieblichen und gesetzlichen Ansprüchen?
- Anschaffungen: Wie hoch ist der finanzielle Bedarf für geplante Anschaffungen?
- Geldanlage: Ist die Anlage in einer Lebensversicherung günstiger als in anderen vergleichbar sicheren Geldanlagen?
- Kredit-/Hypothekentilgung: Wie hoch ist die zu tilgende Summe?
- Steuerliche Fragen: Ist ein Abzug der Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen noch möglich?