Kostenvoranschlag für eine vorgesehene aufwändige Heilbehandlung in der
privaten Krankenversicherung. Heil- und Kostenpläne dienen zur Steuerung der anfallenden Kosten bzw. der Leistungspflicht der
Versicherungsgesellschaft. Zudem können strittige Punkte zwischen Gesellschaft und
Versicherungsnehmer frühzeitig geklärt werden. Der Versicherungsnehmer kann dadurch besser über den Umfang der vorgesehenen Behandlung entscheiden.
Liegen Beginn oder Ende der Heilbehandlung vor der Stellungnahme der Versicherungsgesellschaft, muss der Versicherungsnehmer mit nicht übernommenen Leistungen durch die Versicherungsgesellschaft rechnen; diese Kosten sind dann privat zu tragen.