In der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde das früher gültige
Policenmodell abgeschaft, nach dem der Versicherer dem
Versicherungsnehmer alle wichtigen Informationen erst nach Abschluss des Vertrags zusenden musste. Seit dem Inkrafttreten des "neuen" VVG am 01.01.2008 muss dies bereits geschehen, bevor der Versicherungsnehmer seine Unterschrift leistet, alternativ über das
Antrags- oder das Invitatiomodell.
Beim Invitatiomodell gilt der Antrag des Kunden als unverbindliche Einladung (lateinisch: invitatio) an den Versicherer, ihm ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Gemeinsam mit diesem Angebot erhält der Kunde die
Police sowie alle notwendigen Vertragsinformationen. Dann kann er entscheiden, ob er das Angebot (schriftlich) annehmen will. Mit Übersendung der Annahmeerklärung an den Versicherer kommt schließlich der
Versicherungsvertrag zustande.