Seit 1995 ist die Vertragsgestaltung von Kfz-Haftpflichtversicherungen weitgehend freigestellt. Nunmehr können die
Versicherungsgesellschaften dem Kunden sehr unterschiedliche Vertragsmöglichkeiten anbieten. So werden heute z. B. „Ladytarife“ für Frauen, Wenigfahrertarife bis zu bestimmten jährlichen Fahrleistungen, Garagentarife usw. angeboten.
Einigkeit besteht in der Verpflichtung zum
Schadenersatz bei durch den
Versicherungsnehmer schuldhaft verursachten Personen-, Sach- und
Vermögenschäden eines Dritten gemäß den je Gesellschaft vorgesehenen Deckungssummen.
Wie alle Haftpflichtversicherungen erfüllt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwei Funktionen, indem sie neben der Prüfung der Schuldfrage und Entschädigungsleistung auch unbegründete Ansprüche des Geschädigten abwehrt („halbe Rechtsschutzversicherung“).