Ist eine Sache bei mehreren Versicherern gegen dasselbe Risiko versichert, liegt eine mehrfache Versicherung vor. Diese sind zwar grundsätzlich erlaubt, doch besteht die Gefahr der finanziellen Überlastung des
Versicherungsnehmers wie z. B. bei mehrfach abgeschlossenen
Lebens- und
Unfallversicherungen auf dieselbe Person.