Pflichten des Versicherungsnehmers zur Befolgung bestimmter Regeln. So ist der
Versicherungsnehmer verpflichtet zur
- vorvertraglichen Anzeigepflicht;
- Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung);
- Schadenabwendungs- und -minderungspflicht;
- Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht.
Neben diesen gesetzlichen Obliegenheiten gemäß VVG gibt es z. B. in der
privaten Krankenversicherung weitere Obliegenheiten wie
- Anzeige von Krankenhausbehandlungen innerhalb von zehn Tagen nach Beginn;
- Erteilung von Auskünften, die zur Feststellung der Leistungspflicht und ihres Umfanges notwendig sind;
- Untersuchung durch einen von der Gesellschaft beauftragten Arzt auf Verlangen;
- unverzügliche Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit sowie Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Die Kenntnis der Obliegenheiten ist deshalb so wichtig, da eine nachgewiesene Verletzung der Obliegenheitspflichten die Leistungsfreiheit der
Versicherungsgesellschaft begründet.