Der Geltungsbereich einer PKV erstreckt sich für Heilbehandlungen auf ganz Europa im geografischen Sinn. Der Versicherungsschutz kann durch Vereinbarung auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Allerdings ist zu beachten, dass das Versicherungsverhältnis mit dem Wegzug des
Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet der
Versicherungsgesellschaft endet, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Eine Krankentagegeldversicherung kann dagegen nur für Deutschland abgeschlossen werden. Bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland wird für eine dort eingetretene Krankheit oder einen Unfall das
Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.