Kapitalversicherung, die bedingungsgemäß nur den
Erlebensfall der versicherten Person versichert. Die Vertragsgestaltung einer Rentenversicherung ähnelt bis auf den fehlenden Todesfallschutz stark der
Kapitallebensversicherung (KLV). So entspricht die "garantierte Rente" der Versicherungssumme in der KLV und die "Gewinnrente" der Ablaufleistung. Die Anlagegrundsätze sind dieselben wie bei
Lebensversicherungen.