Unfallrente

Leistungsart der privaten Unfallversicherung als besondere Form der Invaliditätsleistung. Unfallrenten werden dann gewährt, wenn die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 65. Lebensjahr vollendet hatte. Die Rentenzahlung beginnt mit dem Abschluss der ärztlichen Behandlung, spätestens aber mit Ablauf des auf den Unfall folgenden Jahres. Sie endet zum Ende des Vierteljahres, in dem die versicherte Person stirbt.

Die Versicherungsgesellschaft ist zur Überprüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug berechtigt. Werden die dazu erforderlichen Belege nicht erbracht, ruht die Rentenzahlung. Eine Neubemessung der Unfallrente ist innerhalb der ersten drei Jahre nach erstmaliger Rentenbemessung jährlich möglich.

Einige Gesellschafter bieten als Ergänzung zur Kapitalleistung bei Invalidität eine Zusatzunfallrente an, wenn der Invaliditätsgrad 50 % übersteigt. Daneben gibt es Gesellschaften, die die Unfallrente als eigenständiges Produkt anbieten.

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