Im Gegensatz zu
Versicherungsvertretern und
Versicherungsmaklern werden Versicherungsberater auf
Honorarbasis von den
Versicherungsnehmern bezahlt. Ihre Aufgabe ist es, frei von Bindungen an einen Versicherer ihre Kunden neutral und unabhängig in Versicherungsangelegenheiten zu beratern. Ihr Berufsbild ist in § 34e Gewerbeordnung (GewO) genauer definiert. Danach gehören sie nicht mehr - wie früher - zu den rechtsberatenden Berufen, sondern es wird eine Zulassung durch die Industrie- und Handelskammern verlangt.