Die im
Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung der
Versicherungsgesellschaft erfolgt grundsätzlich als Geldleistung, doch ist in bestimmten Versicherungsarten, wie z. B. der
Glasversicherung, auch Naturalersatz möglich.
Die Gesellschaft muss auch an den
Versicherungsnehmer leisten, wenn dieser Ansprüche gegen Dritte wegen des ihm zugefügten Schadens hat. Der Versicherer nimmt dann i. d. R. den Schadenverursacher in Regress.