Die Versicherungssumme ist der im
Versicherungsvertrag festgelegte Betrag, der im
Versicherungsfall ausgezahlt wird. Der Versicherungsfall liegt z. B. bei
Berufsunfähigkeit, Invalidität, oder Tod der versicherten Person, aber auch beim Ende der Vertragslaufzeit vor.
Die Versicherungssumme beträgt in der
Lebensversicherung i. d. R. wenigstens 2.500 EUR. Die Höchstssumme ist unbegrenzt, allerdings wird unter bestimmten Bedingungen meistens eine ärztliche Untersuchung erforderlich.