Minderung des beantragten Versicherungsschutzes einer
Lebensversicherung durch die
Versicherungsgesellschaft, wenn eine uneingeschränkte Antragsannahme nicht möglich ist. Vertragseinschränkungen können sein:
- Leistungsauschluss für bestimmte Versicherungsfälle. Der Leistungsausschluss ist besonders in der BUZ verbreitet;
- Risikozuschlag als finanzieller Ausgleich der erhöhten Gefahr;
- Staffelung der Versicherungssumme bei vorübergehend erhöhten Gefahren wie z. B. ein längerer Auslandsaufenthalt;
- Verminderung der Todesfallsumme ebenfalls bei vorübergehend erhöhten Gefahren.
Damit der Versicherungsvertrag zustande kommt, muss der
Antragsteller den vorgeschlagenen Einschränkungen ausdrücklich zustimmen.