Wechsel zwischen Anbietern von privatem Krankenversicherungsschutz sind zwar immer schon möglich gewesen, früher verblieb die bis zum Wechsel angesammelte
Alterungsrückstellung jedoch bei der Altgesellschaft. In der Folge ergab sich bei einem Abschluss bei der Neugesellschaft ein entsprechend hoher Beitrag.
Dies wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 geändert:
- Im ersten Halbjahr 2009 konnte jeder, der vor dem 01.01.2009 bereits privat krankenversichert war, bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Unternehmens grundsätzlich einen Teil seiner Alterungsrückstellungen mitnehmen. Die Höhe wurde dabei so kalkuliert, als ob der Versicherungsnehmer zuvor bereits einen Tarif abgeschlossen hätte, der in seinen Leistungen dem Basistarif entspricht.
- Alle Versicherungsnehmer, die nach dem 01.01.2009 eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben bzw. künftig abschließen, können ohne zeitliche Begrenzung in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln und dabei die entsprechenden Alterungsrückstellungen mitnehmen.