Genusscheine sind
Wertpapiere, die ein
Genussrecht, also einen Anspruch auf
Ausschüttungen, dokumentieren. Je nach Ausgestaltung haben sie eher Ähnlichkeit mit einer
Aktie oder mit einer
Anleihe. Der Inhaber eines Genusscheins besitzt kein Stimmrecht.
Auch Nicht-Aktiengesellschaften können sich auf diese Weise Geld über die Börse beschaffen. Neben der Kapitalbeschaffung ist auch die Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ein Grund für die Ausgabe von Genussscheinen.
Im Falle einer Insolvenz des
Emittenten werden Besitzer von Genussscheinen erst nach den Forderungen anderer Fremdkapitalgeber befriedigt. Das Risiko ist also höher als beim Kauf einer Anleihe.