Genussscheine

Genusscheine sind Wertpapiere, die ein Genussrecht, also einen Anspruch auf Ausschüttungen, dokumentieren. Je nach Ausgestaltung haben sie eher Ähnlichkeit mit einer Aktie oder mit einer Anleihe. Der Inhaber eines Genusscheins besitzt kein Stimmrecht.

Auch Nicht-Aktiengesellschaften können sich auf diese Weise Geld über die Börse beschaffen. Neben der Kapitalbeschaffung ist auch die Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ein Grund für die Ausgabe von Genussscheinen.

Im Falle einer Insolvenz des Emittenten werden Besitzer von Genussscheinen erst nach den Forderungen anderer Fremdkapitalgeber befriedigt. Das Risiko ist also höher als beim Kauf einer Anleihe.

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