Immobilienfonds investieren das Geld des Sondervermögens langfristig in Mietobjekte an ausgesuchten, dem
Fondsmanagement Rendite versprechenden Orten.
Die Anteile an
offenen Immobilienfonds können wie bei
Aktien-,
Renten- oder
Geldmarktfonds im Normalfall börsentäglich ge- und verkauft werden.
Immobilienfonds haben meist einen
Ausgabeaufschlag bis zu ca. 5,5 %.
Bei der Ausschüttung ist für Privatanleger teilweise nicht der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine genaue Aufschlüsselung geben der Rechenschaftsbericht bzw. die Ausschüttungsbenachrichtigung der jeweiligen Fondsgesellschaft. Ausschüttungen international investierender offener Immobilienfonds fließen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen dem Anleger in Deutschland steuerfrei zu.
Bei offenen Immobilienfonds unterliegen die Erträge aus inländischen Mieteinnahmen der Abgeltungsteuer. Der bisher gültige Progressionsvorbehalt entfällt. Spekulationsgewinne aus Immobilien sind nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei, anderenfalls müssen die Erträge mit der Abgeltungsteuer von 25 % versteuert werden. Dies gilt jedoch ebenfalls nur für inländische Veräußerungsgewinne, ausländische Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungsteuer.