Als
Thesaurierung bezeichnet die sofortige Neuanlage laufender Erträge ohne die Möglichkeit einer
Ausschüttung. Dieser Begriff spielt insbesondere bei
Fonds eine für den Anleger wichtige Rolle, aber auch z.B. bei
Bundesschatzbriefen. Wer Anteile an einem
Thesaurierungsfonds oder Bundesschatzbriefe vom Typ B besitzt, erhält seine Erträge nicht wie bei
Ausschüttungsfonds (oder Bundesschatzbriefen vom Typ A) jährlich ausgezahlt, vielmehr werden sie zur jeweiligen Anlagesumme hinzuaddiert. Dies hat zur Folge, dass die
Ausschüttung am Ende des Geschäftsjahres des
Fonds wegfällt.
Für seit dem 1. Januar 2009 erworbene
Investmentfondsanteile unterliegen die Erträge und die Gewinne aus einer Veräußerung unabhängig von der Haltedauer der
Abgeltungsteuer.
Die Vorteile der Thesaurierung liegen im
Zinseszins-Effekt (siehe unter Zinseszinsen) und in der Möglichkeit, die Versteuerung auf einen Zeitpunkt zu verschieben, in der eine geringere Steuerprogression besteht.