Beitrag (
Prämie), der zeitlich nach dem
Erstbeitrag oder der ersten Beitragsrate fällig wird.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, so kann die
Versicherungsgesellschaft dem
Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Ist diese Frist erfolglos abgelaufen, so ist die Gesellschaft von der Leistungspflicht befreit und zur fristlosen Kündigung berechtigt. Trotz Kündigung hat der Versicherer Anspruch auf den Beitrag für die laufende
Versicherungsperiode.