Nach Vertragsabschluss eingetretener Umstand, der zu einer erhöhten Gefährdung des versicherten Risikos führt und den
Versicherungsfall wahrscheinlicher macht. Bekannte Beispiele sind die Änderung der Berufsgruppe in der Unfallversicherung und wesentliche gesundheitliche Änderungen in der
Lebensversicherung.
Der
Versicherungsnehmer muss eine Gefahrerhöhung unverzüglich dem Versicherungsunternehmen mitteilen. Erfolgt dies nicht, begründet das die Leistungsfreiheit der
Versicherungsgesellschaft, wenn der Schaden mit der nicht gemeldeten Gefahrerhöhung in ursächlichem Zusammenhang steht.