Der Begriff der Direktversicherung bezieht sich auf zwei verschiedene Sachverhalte.
Erstens bezeichnet man den Abschluss eines
Versicherungsvertrages "direkt" beim Versicherungsunternehmen als Direktversicherung (häufig direkt online über das Internet). In der Regel handelt es sich hierbei um Sachversicherungen wie z. B. Kfz-Versicherungen.
Zweitens versteht man unter dem Begriff Direktversicherung eine
Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber über einen Versicherungsvermittler auf das Leben eines Arbeitnehmers abschließt. Direktversicherungen sind die verbreitetste Form der
betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dabei fungiert der Arbeitgeber als
Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Arbeitnehmer als versicherte Person und Bezugsberechtigter, wobei das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich sein kann. Im
Versicherungsfall zahlt die
Versicherungsgesellschaft die Leistung direkt an den Arbeitnehmer oder die Hinterbliebenen aus.
Die Direktversicherung kann voll arbeitgeberfinanziert ("echte Direktversicherung"), voll arbeitnehmerfinanziert durch Einbehaltung von Gehalt ("Gehaltsumwandlung") oder eine Mischform sein.
Eine Direktversicherung ist zwar nicht an eine Mindestlaufzeit gebunden, sollte aber bei Verträgen in Form einer
Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht aus steuerlichen Gründen eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nicht unterschreiten. Als Direktversicherungen sind folgende Versicherungsformen möglich:
Scheidet der Arbeitnehmer kurze Zeit nach Vertragsabschluss aus dem Unternehmen aus, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Änderung des Bezugsrechtes entziehen. Mit dem Widerruf des Bezugsrechtes verliert der Arbeitnehmer alle Ansprüche. Allerdings gibt es Regelungen zur Unverfallbarkeit einer Direktversicherung. So besteht z. B. im Fall der Gehaltsumwandlung eine sofortige Unverfallbarkeit, wobei sich die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die tatsächlich erworbenen Anwartschaften beschränken.