Private
Unfallversicherungen lassen sich praktischerweise nach den versicherten Personengruppen einteilen in die
Eine andere Einteilung ist möglich in Vollversicherungen gegen sämtliche Unfallfolgen und Ausschnittsversicherungen, die nur bestimmte Tätigkeiten versichern. Solche Ausschnittsversicherungen sind die
Einzelheiten zu den einzelnen Vertragsformen werden in gesonderten Stichpunkten behandelt.
Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB).