Unter den Versicherungsschutz der privaten
Unfallversicherung fallen nach den Bestimmungen der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) folgende Schadenfälle:
- Die durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule hervorgerufene Verrenkung eines Gelenks oder das Zerren oder Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln;
- Infektionen durch Eindringen von Krankheitserregern über eine Unfallverletzung;
- Geistes- und Bewusstseinsstörungen, Anfälle sowie Eingriffe und Heilmaßnahmen, die durch einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall verursacht wurden;
- Bauch- und Unterleibsbrüche, soweit diese durch eine unter den Vertrag fallende gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden sind;
- Bandscheibenschädigungen sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, wenn ein Unfall eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung der versicherten Person bewirkt.
Die einzelnen Leistungsarten einer privaten Unfallversicherung müssen in jedem Vertrag individuell vereinbart werden. Kernstück ist aber in jedem Fall die
Invaliditätsleistung, deren Höhe sich i. d. R. nach der Gliedertaxe bemisst. Sie muss Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung sein. Wahlweise können
zusätzlich vereinbart werden.
Manche Anbieter bieten noch verbesserte Genesungsgelder und Übergangsleistungen sowie den Einschluss von Luftfahrtunfällen an.