Verkauf einer Versicherung

Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, seine Kapitalversicherung an einen Dritten zu verkaufen. Voraussetzung ist allerdings, dass nicht bereits Rechte Dritter am Vertrag ("Pfändung") bestehen. Bei einem Verkauf wird i. d. R. ein deutlich besserer Erlös als bei einer Kündigung ("Rückkauf") erzielt.

Dagegen bleibt der Versicherungsschutz erhalten, da der ursprüngliche Versicherungsnehmer nach dem Verkauf weiterhin versicherte Person ist.

Zum Verkauf zugelassen sind:


Für den Verkauf eines Vertrages sind je nach Ankäufer einige Kriterien wie eine Mindestversicherungssumme und Mindestrestlaufzeit erforderlich.

Der Verkauf einer Kapitalversicherung bietet sich an, wenn zwar das Kapital aus dem Vertrag benötigt wird, der Versicherungsschutz aber erhalten bleiben soll.

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