Effekten umfassen sämtliche Arten von handelbaren und vertretbaren (fungiblen)
Wertpapieren, die der Kapitalbeschaffung und Anlage von Kapital dienen.
Gläubigereffekten gestalten Vertragsbeziehungen zwischen einem Gläubiger (Käufer) und einem Schuldner (
Emittent), z.B. Pfandbriefe,
Schuldverschreibungen,
Bundesanleihen.
Teilhabereffekten verbriefen die Beteiligung an einem Unternehmen (
Aktien) oder einem Fondsvermögen (Investment). Es existieren auch Mischformen wie z.B.
Genussscheine oder Optionsanleihen.
Effekten werden von Kreditinstituten vertrieben und an der
Börse gehandelt. Banknoten, Schecks und Wechsel zählen nicht zu den Effekten, weil diese entweder keine Wertpapiere oder nicht fungibel sind.